220.000 Euro Schmerzensgeld für misslungene Darmspiegelung

Ärzte müssen ihre Patienten auch über seltene Risiken eines Eingriffs aufklären, wenn die Folgen schwerwiegend sind. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit einem am Dienstag, 8. Oktober 2013, bekanntgegebenen Urteil bekräftigt (Az.: 26 U 85/12). Es sprach einem Patienten 220.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld zu, weil er nicht über die Risiken innerer Verletzungen durch eine Darmspiegelung aufgeklärt worden war.

Der damals 48-Jährige war 2007 wegen Blutungen im Stuhlgang bei einem Chirurgen in Bielefeld in Behandlung. Der Arzt führte eine Darmspiegelung durch; das ist eine Untersuchung des Darms mit einem eingeführten, heute meist mit einer Videokamera ausgerüsteten Koloskop.

Bei der Untersuchung kam es zu einer Darmperforation, also einem Loch oder ein Riss in der Darmwand. Das ist selten, die Folgen können aber schwerwiegend oder gar lebensgefährlich sein, weil Bakterien oder Darminhalt in die Bauchhöhle gelangen können.

Der Patient wurde wenige Tage notfallmäßig operiert, erlitt aber dennoch eine Bauchfellentzündung. Diese musste über Monate intensiv behandelt werden. Als Folge musste der Mann in Frührente gehen und ist zu 100 Prozent schwerbehindert. Daher erlangte er Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Das OLG Hamm sprach ihm nun 220.000 Euro zu. Die von dem Patienten unterzeichnete Einwilligung zu dem Eingriff lasse nicht erkennen, dass er über das Risiko einer Darmperforation aufgeklärt worden sei. Merkblätter und Formulare – selbst wenn sie unterschrieben werden – könnten zudem das mündliche Aufklärungsgespräch nicht ersetzen. Der Patient habe zudem glaubhaft vorgetragen, dass er sich bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung den Eingriff nochmals überlegt und mit anderen Ärzten oder Verwandten besprochen hätte.

Das Urteil vom 3. September 2013 ist bereits rechtskräftig.

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